In Zeiten, in denen häufig beide Elternteile berufstätig sind, gewinnen sogenannte Wechselmodelle, bei dem gemeinsame Kinder von beiden getrennt lebenden Elternteilen im regelmäßigen Wechsel betreut werden, zunehmend an Bedeutung.
Diese Regelung muss jedoch stets einvernehmlich erfolgen. So weist das Oberlandesgericht Jena darauf hin, dass eine gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils im Gesetz keine Rechtsgrundlage findet und daher nicht möglich ist.
Beschluss des OLG Jena vom 12.09.2016
4 UF 678/15
Beachten Sie bitte die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg
Beschluss des OLG Hamburg vom 17.12.2015
2 UF 106/14