Ein Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung der gesamten in den Nachlass fallenden Gegenstände eines Verstorbenen.

Systematisch geordnet unterscheidet man dabei zunächst alle Gegenstände, welche in den sog. Aktivnachlass fallen (Aktiva) von jenen, die in den Passivnachlass (Passiva) fallen. Bei den Passiva handelt es sich um alle Verbindlichkeiten, die in einen Nachlass fallen oder diesen treffen (sog. Nachlassverbindlichkeiten). Aktiva sind dann alle Gegenstände mit einem positiven oder neutralen Wert.

Durch ein Nachlassverzeichnis soll ein möglichst genauer Überblick über einen Nachlass geschaffen und der Gesamtwert eines Nachlasses ermittelt werden. Hierdurch wird eine wirtschaftlich gerechte Aufteilung eines Nachlasses unter mehreren Miterben oder  auch die Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs eines enterbten Abkömmlings oder eines anderen Pflichtteilsberechtigten möglich. Zuweilen bedarf es eines Nachlassverzeichnisses auch zu Zwecken der Erbschaftsteuer.

In Einzelfällen – wie z.B. auf Aufforderung eines Pflichtteilsberechtigten – muss vom Erben zwingend ein Nachlassverzeichnis erstellt werden.

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