Gebühren

Ratgeber

Gebühren und Kosten

Die Gebühren des Rechtsanwalts werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, die Gerichtskosten in den entsprechenden Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG)

Beratungskosten

Erstberatung

Für Erstberatungen von nicht gewerblichen Mandanten berechnen wir – je nach Streitwert – eine maximale Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. MwSt. Diese wird idR. problemlos von allen Rechtsschutzversicherungen übernommen, sofern eine versicherte Rechtsstreitigkeit vorliegt.

Gelegentlich bieten wir auch Beratungen zu günstigeren Konditionen an. Sprechen Sie uns daher einfach hierauf an! Überdies werden die Kosten der Erstberatung auf eine ggf. nachfolgende Beauftragung angerechnet.

Folgeberatungen

Anwaltshonorare für weitere Beratungen, Gutachten und Beratung von gewerblichen Mandanten werden wir gemeinsam mit Ihnen nach Maßgabe des Aufwandes und der Schwierigkeit bzw. Bedeutung der Angelegenheit individuell vereinbaren.

 

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für eine genaue Berechnung der Prozesskosten sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden. In zivlrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die Gebühren in der Regel nach dem sog. Streitwert.

Für die Finanzierung eines durch unsere Kanzlei geführten Rechtsstreits bieten sich mehrere Optionen an:

  1. Eigenfinanzierung
  2. Eigenfinanzierung mit Ratenzahlung
  3. Stundung der Rechtsanwaltsgebühren bis zur Zahlung des Streitgegenstands durch die Gegenseite (Abfindung, Unterhalt etc.)
  4. Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe (nur bei Bedürftigkeit)
  5. Finanzierung über Prozessfinanzierer (bei Streitwert ab 200.000 €)
  6. Erfolgshonorar (nur im Ausnahmefall, vgl. § 4a RVG).

Über die Möglichkeiten der vorstehenden Finanzierung wird Sie der Sie beratende Rechtsanwalt gern ausführlich infomieren. Sprechen Sie uns hierauf an!

 

Sonstiges

Sollten Sie eine kostenlose Kostenberatung zu anderen Konstellationen oder zu den Gebühren in Straf- oder Bußgeldsachen wünschen, können Sie jederzeit einen zunächst unverbindlichen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen.