Über uns
Die Rechtsanwaltskanzlei ROBEl & FRANCKE wurde 2005 gegründet und bietet an den Standorten Leipzig und Dresden umfassende rechtliche Dienstleistungen in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Fachanwälte und Spezialisten mit langjähriger praktischer Erfahrung seit über 20 Jahren.
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und erstellen für Sie Verträge sowie verhandeln für Sie zeitnah und effektiv Vergleiche (Einigungen). Falls keine Einigung möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche mit unserer langjährigen praktischen Erfahrung, profundem Fachwissen und der gebotenen Entschlossenheit erfolgreich durch.
Rechtsanwalt Robel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechtsanwalt Francke ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker.
Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder im Deutschen Anwaltsverein, in der Bundesrechtsanwaltskammer sowie auch in der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
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Ablauf der Kontaktaufnahme
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Ratgeber-Artikel
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Düsseldorfer Tabelle: Alle Änderungen ab 2026
Die Beträge für den Kindesunterhalt steigen erneut zum 1. Januar 2026. Das OLG Düsseldorf hat hierzu die maßgebliche Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Es gelten erneut höhere Unterhaltsbeträge.
Mitteilung der Trennung an das Finanzamt
Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem...
Muster einer einfachen Elternvereinbarung
Muster einer üblichen Elternvereinbarung mit Umgang am Wochenende im zweiwöchentlichen Wechsel.
Kann man auf den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung verzichten?
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Der Vertrag muss aber formell und materiell (inhaltlich) wirksam sein. Ist die Dauer der Ehe nicht länger als 3 Jahre (maßgeblich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages) wird überdies ein Versorgungsausgleich nur auf...
Was passiert mit gemeinsamen Immobilien der Ehegatten nach der Trennung bzw. nach der Ehescheidung?
Allein aufgrund einer Trennung oder Scheidung tritt keine Änderung der eigentumsrechtlichen Lage an der gemeinsamen Eheimmobilie von Ehegatten ein. Die geschiedenen Eheleute bleiben auch nach der Trennung bzw. Scheidung Miteigentümer der Eheimmobilie und ihre Anteile hieran sind unverändert.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Ehescheidung nicht zustimmt?
Lehnt der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte die Wiederherstellung der Ehe unumstößlich ab und ist er unter keinen Umständen bereit, die Ehe mit dem anderen fortzusetzen, ist die Scheidung durch das Gericht auch dann auszusprechen, wenn der andere Ehegatte der...






