Kündigung „zum nächstzulässigen Termin“

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss so bestimmt sein, dass der Empfänger Klarheit über die Absichten des Kündigenden erhält. Der Kündigungsadressat muss erkennen können, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis aus Sicht des Kündigenden beendet sein soll....

Kündigungsfrist von drei Jahren unwirksam

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine längere als die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist vereinbaren, solange dabei die Frist für die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht länger ist als die für eine Arbeitgeberkündigung. Die Verlängerung von...