Ratgeber Unterhalt

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Ratgeber Unterhalt

Sie finden hier ausgewählte Informationen zum Thema Ehegattenunterhalt (inkl. Trennungsunterhalt), Kindesunterhalt und weiterer familienrechtlicher Unterhaltsansprüche. Bitte beachten Sie, dass für verschiedene Unterhaltsansprüche auch unterschiedliche Grundsätze gelten können und daher spezifische Informationen nicht immer verallgemeinert oder auf andere Unterhaltsansprüche übertragen werden können. Unterhaltsansprüche unterliegen in der Regel auch eine umfassenden Billigkeitsprüfung.

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt ab dem Zeitpunkt der Trennung und endet erst mit der Rechtskraft der Ehescheidung (je nach Dauer des Scheidungsverfahrens ist Trennungsunterhalt daher durchschnittlich mindestens zwischen 1,5 und 2 Jahren zu zahlen). Der nacheheliche Unterhalt beginn erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.

Kindesunterhalt

Der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich gegen den Elternteil eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, der das Kind nicht überwiegend betreut und erzieht. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht daher dem Grunde nach auch beim sog. Wechselmodel, wobei hier komplizierte Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Auch volljährige Kinder können einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen ihre Eltern besitzen. Maßgeblich beim Kindesunterhalt ist die sog. Düsseldorfer Tabelle sowie die Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte (z.B. die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden).

Nützliche Urteile zum Unterhalt

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