Ratgeber

Ratgeber Unterhalt

Sie finden hier ausgewählte Informationen zum Thema Ehegattenunterhalt (inkl. Trennungsunterhalt), Kindesunterhalt und weiterer familienrechtlicher Unterhaltsansprüche. Bitte beachten Sie, dass für verschiedene Unterhaltsansprüche auch unterschiedliche Grundsätze gelten können und daher spezifische Informationen nicht immer verallgemeinert oder auf andere Unterhaltsansprüche übertragen werden können. Unterhaltsansprüche unterliegen in der Regel auch eine umfassenden Billigkeitsprüfung.

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt ab dem Zeitpunkt der Trennung und endet erst mit der Rechtskraft der Ehescheidung (je nach Dauer des Scheidungsverfahrens ist Trennungsunterhalt daher durchschnittlich mindestens zwischen 1,5 und 2 Jahren zu zahlen). Der nacheheliche Unterhalt beginn erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.

Kindesunterhalt

Der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich gegen den Elternteil eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, der das Kind nicht überwiegend betreut und erzieht. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht daher dem Grunde nach auch beim sog. Wechselmodel, wobei hier komplizierte Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Auch volljährige Kinder können einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen ihre Eltern besitzen. Maßgeblich beim Kindesunterhalt ist die sog. Düsseldorfer Tabelle sowie die Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte (z.B. die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden).

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Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.