Ratgeber

Ratgeber Scheidung

In unserem Ratgeber zum Thema Scheidung haben wir Ihnen die Fragen zusammengefasst, die von unseren Mandanten häufig in Beratungsterminen an die Rechtsanwälte gestellt werden. Der Ratgeber wird von uns ständig erweitert, kann jedoch selbstverständlich eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Verfahren bis zur Scheidung

Bis zur Rechtskraft der Ehescheidung stellen sich meist einige schwierige Rechtsfragen, wie etwa die zur Höhe des Trennungsunterhalts oder zur Zukunft der Ehewohnung und des Hausrats. Auch stellt sich die Frage, wann und wie das Scheidungsverfahren einzuleiten ist und ob ein Rechtsanwalt für die Beantragung Scheidung erforderlich ist.

Rechtsfolgen der Scheidung

Aus der Rechtskraft der Scheidung ergeben sich wesentliche Rechtsfolgen, wie etwa die Pflicht zur Zahlung von Zugewinnausgleich oder zu nachehelichem Unterhalt. Die Scheidung ist rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel mehr gegen den Scheidungsbeschluss zulässig sind (grundsätzlich ein Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses) oder beide Eheleute im Scheidungsverfahren wirksam auf Rechtsmittel verzichtet haben. Vor Eintritt der Rechtskraft hat der Scheidungsbeschluss noch keine Rechtswirkung.

Unterhalt nach Trennung und Scheidung

Bereits ab dem Monat der Trennung steht grundsätzlich einem der Ehepartner ein Anspruch auf sog. Trennungsunterhalt zu. Nach Rechtskraft der Ehescheidung besteht meist ein Anspruch auf sog. nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ist grundsätzlich unabhängig von der Scheidung der Eltern und stellt lediglich darauf ab, dass das Kind überwiegend nur von einem Elternteil betreut wird (siehe hierzu unseren allgemeinen Ratgeber zum Unterhaltsrecht).

Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung

Grundsätzlich ändert sich durch die Trennung oder die Scheidung nichts am bisher bestehenden gemeinsamen Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder. Die Notwendigkeit der Gestaltung des Umgangs mit den Kindern (Umgangsrecht) ergibt sich aus der meist vorliegenden faktischen räumlichen Trennung der Eltern.

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Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.