Ratgeber Scheidungsimmobilie

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Ratgeber Scheidungsimmobilie

Unter einer Scheidungsimmobilie versteht man grundsätzlich die Immobilie von Eheleuten nach einer Trennung, die bisher die gemeinsame Ehewohnung darstellte. Meistens (aber nicht immer) sind beide Eheleute Miteigentümer der Immobilie. Nach einer Trennung der Eheleute besteht oft der Wunsch, die Zukunft der Immobilie in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln, da eine "automatische" Aufteilung von Vermögensgegenständen von Gesetzes wegen - auch nicht im Scheidungsverfahren - vorgesehen ist.

Auflösung von Miteigentum und Befreiung von Darlehensverbindlichkeiten

In der Praxis werden in der Regel folgende Varianten der Auflösung des Miteigentums gewählt: Übertragung des Miteigentumsanteils auf den anderen Ehepartner oder Verkauf der gesamten Immobile an einen Dritten. Sofern die Immobilie noch mit Darlehen finanziert wird, erfolgt überdies eine Regelung zur Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten und Haftungsfreistellung, bei Verkauf an einen Dritten werden die Darlehen in der Regel vollständig durch den Verkaufserlös abgelöst. Sofern eine Einigung zwischen den Eheleuten nicht möglich ist, bietet sich als letzte Alternative auch die sog. Teilungsversteigerung an: Hierbei wird die Immobilie zwangsversteigert und der Versteigerungserlös aufgeteilt.

Nutzung der Ehewohnung

Auch die Frage nach Übertragung von Mietverhältnissen oder die Haftung von Mietverbindlichkeiten wird oft in diesem Zusammenhang in der Beratung erörtert. Die Rechtsfrage, wer nach Auszug eines Ehepartners die Mietverbindlichkeiten der bisherigen Ehewohnung in welcher Höhe zu zahlen hat, wird von den Familiengerichten leider nicht einheitlich entschieden und hängt von vielen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Der Streit über die Frage, wer die gesamte Ehewohnung (oder einen Teil) nutzen darf, kann über die Vorschriften der §§ 1361b, 1568a BGB gelöst werden.

Nützliche Urteile zur Immobilie und Wohnung bei Scheidung

Eine Zusammenstellung wichtiger Urteile der Familiengerichte. Zur Eingrenzung der Anzeige benutzen Sie bitte den nachfolgenden Filter und filtern Sie nach "Ehewohnung" oder "Immobile / Darlehen".

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