Ratgeber Familienrecht
Unser Ratgeber zu allen familienrechtlichen Fragestellungen, wie etwa Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilien und Kindschaftssachen (z.B. Umgangs- und Sorgerecht).
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Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Aktuelle Ratgeber-Artikel zu allen Rechtsgebieten
Düsseldorfer Tabelle: Alle Änderungen ab 2026
Die Beträge für den Kindesunterhalt steigen erneut zum 1. Januar 2026. Das OLG Düsseldorf hat hierzu die maßgebliche Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Es gelten erneut höhere Unterhaltsbeträge.
Mitteilung der Trennung an das Finanzamt
Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem...
Muster einer einfachen Elternvereinbarung
Muster einer üblichen Elternvereinbarung mit Umgang am Wochenende im zweiwöchentlichen Wechsel.
Kann man auf den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung verzichten?
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Der Vertrag muss aber formell und materiell (inhaltlich) wirksam sein. Ist die Dauer der Ehe nicht länger als 3 Jahre (maßgeblich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages) wird überdies ein Versorgungsausgleich nur auf...
Was passiert mit gemeinsamen Immobilien der Ehegatten nach der Trennung bzw. nach der Ehescheidung?
Allein aufgrund einer Trennung oder Scheidung tritt keine Änderung der eigentumsrechtlichen Lage an der gemeinsamen Eheimmobilie von Ehegatten ein. Die geschiedenen Eheleute bleiben auch nach der Trennung bzw. Scheidung Miteigentümer der Eheimmobilie und ihre Anteile hieran sind unverändert.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Ehescheidung nicht zustimmt?
Lehnt der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte die Wiederherstellung der Ehe unumstößlich ab und ist er unter keinen Umständen bereit, die Ehe mit dem anderen fortzusetzen, ist die Scheidung durch das Gericht auch dann auszusprechen, wenn der andere Ehegatte der...









