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Ratgeber Familienrecht

Unser Ratgeber zu allen familienrechtlichen Fragestellungen, wie etwa Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilien und Kindschaftssachen (z.B. Umgangs- und Sorgerecht).

Arbeitsrecht

Ratgeber Scheidung

Unser Ratgeber zu allen Fragen um das Thema Scheidung (Trennungsjahr, Unterhalt, Ehewohnung usw.)
Scheidung

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Unser Ratgeber zum Thema Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) und Kindesunterhalt.
Eheimmobilie bei Scheidung

Ratgeber Scheidungsimmobilie

Hier finden Sie unseren Ratgeberbereich für Fragen zur Zukunft von Immobilien der Eheleute bei Trennung und Scheidung.

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Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Aktuelle Ratgeber-Artikel zu allen Rechtsgebieten

Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Weitere Artikel finden Sie in den jeweiligen Rechtsgebieten oder durch Verwendung unserer Suchfunktion (Lupensymbol ganz oben im Menü).
Eheimmobilie bei Scheidung
Was passiert mit gemeinsamen Immobilien der Ehegatten nach der Trennung bzw. nach der Ehescheidung?

Was passiert mit gemeinsamen Immobilien der Ehegatten nach der Trennung bzw. nach der Ehescheidung?

Allein aufgrund einer Trennung oder Scheidung tritt keine Änderung der eigentumsrechtlichen Lage an der gemeinsamen Eheimmobilie von Ehegatten ein. Die geschiedenen Eheleute bleiben auch nach der Trennung bzw. Scheidung Miteigentümer der Eheimmobilie und ihre Anteile hieran sind unverändert.