Ratgeber Erbrecht
Hier finden Sie unseren kleinen Ratgeber zu vielen interessanten erbrechtlichen Fragen, wie etwa Testamentserstellung, Pflichtteilsrecht, Erbscheinserteilung und mehr. Bitte beachten Sie, dass eine Internetrecherche keine eingehende anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzen kann. Zum Einstieg in ein Thema können die Beiträge jedoch hilfreich sein.
Ratgeber
Steuerfalle Darlehen mit niedrigen Zinsen
Stellen Sie sich vor, Sie leihen einem Familienmitglied oder Freund Geld zu einem Zinssatz unter 5,5% – etwa, um beim Hauskauf zu helfen oder einen Betrieb zu sichern. Was zunächst großzügig erscheint, könnte steuerlich zur Falle werden. Ein Urteil des...
Erbrecht: Was wenn der Erbe früher verstirbt?
Das Erbrecht stellt eine komplexe Materie dar, die viele unvorhersehbare Situationen einschließt. Eine solche Situation ergibt sich, wenn ein im Testament benannter Erbe vor dem Erblasser verstirbt. In diesem Fall wird der Erblasserwille zur zentralen Richtschnur....
Wann benötigt man keinen Erbschein?
Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich, um eine Erbschaft anzutreten oder darüber zu verfügen. Hier sind einige Fälle, in denen man möglicherweise keinen Erbschein benötigt: Vorhandenes Testament oder Erbvertrag: Wenn ein notariell beurkundetes Testament oder...
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument in Deutschland, das von einem Nachlassgericht ausgestellt wird. Er dient als Nachweis darüber, wer Erbe nach einem Verstorbenen geworden ist und welche Rechte im Rahmen der Erbschaft zustehen. Dieser Schein ist besonders...
Ist ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Wir erläutern Ihnen, was Sie beachten müssen.
Muss ein Testament vor einem Notar errichtet werden?
Eine Testament kann auch eigenhändig errichten werden. Wir erläutern Ihnen den Unterschied zum notariellen Testament.
Was ist ein Nachlassverzeichniss?
Ein Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung der gesamten in den Nachlass fallenden Gegenstände eines Verstorbenen. Wir erklären Ihnen, wofür dieses erstellt werden muss.
Muss in jedem Erbfall ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?
Nein. Grundsätzlich bedarf es nicht zwingend in jedem Erbfall der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Es gibt allerdings Fälle, in denen es sehr empfehlenswert ist, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und es gibt Fälle, in denen ein Nachlassverzeichnis...
Wer sind die Pflichtteilsberechtigten?
Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen ist abschließend in § 2303 BGB geregelt Pflichtteilsberechtigt können demnach nur folgende Personen sein: die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, etc.) die Eltern der Ehegatte eines Erblassers. Andere Personen, als die...
Wie muss ein eigenhändiges Testament erstellt werden?
Ein eigenhändiges Testament muss vom Testierenden höchstpersönlich errichtet werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Das Testament muss zu seiner Wirksamkeit vom Testierenden persönlich eigenhändig in voller Länge geschrieben und ebenso...
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Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.










