Ratgeber

Ratgeber Arbeitsrecht

Unser Ratgeber zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie etwa Kündigungsschutz, Befristung und zu allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

Kündigung des Arbeitsvertrages

Bei Erhalt einer Kündigung des Arbeitsvertrages sollte man sehr schnell handeln, sofern man darüber nachdenkt, Rechtsmittel gegen die Kündigung einzulegen. Einige Formfehler müssen bereits innerhalb von 3 Tagen geltend gemacht werden. Spätestens nach 3 Wochen muss eine sog. Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Arbeitsvertragliche Ansprüche

Beachten Sie, dass in den meisten Arbeitsverträgen Ausschlussklauseln vorhanden sind, wonach Ansprüche spätestens 3 Monate nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. Die Wirksamkeit derartiger Klauseln sollte unbedingt geprüft werden.

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Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.