Was bedeutet Prozesskostenhilfe?
Für Gerichtsverfahren besteht generell die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sodass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens übernimmt (Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten). Der Antrag ist sodann vom Gericht positiv zu entscheiden, sofern
- die finanzielle Situation der Person die Voraussetzung erfüllt und
- hinreichende Erfolgsaussichten für die Prozessführung bestehen.
Zur Prüfung der finanziellen Situaiton durch das Gericht ist daher die sog. „Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse“ auszufüllen und an das Gericht zu übersenden (die Übersendung übernimmt unsere Rechtsanwaltskanzlei).
Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse.
Das vollständig ausgefüllte, mit allen Belegen versehenen und unterzeichnete Formular wird zusammen mit Ihrem PKH-Antrag von unserer Kanzlei an das Gericht übersandt. Eine entsprechende PDF-Datei (die Sie auch gleich am Pc ausfüllen und abspeichern bzw,. ausdrucken können, finden Sie hier:
Die amtlichen Ausfüllhinweise zum Formular finden Sie hier zum Download.
Auf der Basis dieser Erklärung entscheidet das Gericht, ob Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird. Achten Sie unbedingt darauf, dass zu allen Angaben entsprechend nummerierte Belege beigefügt werden und alle Angaben vollständig, lückenlos und wahrheitsgemäß gemacht wurden, da anderenfalls vom Gericht nicht ode rnicht rechtzeitig über den Antrag entschieden wird.
Beachten Sie unbedingt auch, dass Falschangaben strafbar sein können (§ 263 StGB). Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um alle Daten sorgfältig anzugeben. Übersenden Sie uns das vollständige Formular mitsamt Belegen bitte per Post oder per Email. Gerne können Sie uns die Erklärung auch persönlich in der Kanzlei übergeben. Wir werden dann alles weitere für Sie veranlassen.
PKH / VKH – Hinweis zur Bezeichnung
In familienrechtlichen Angelegenheiten spricht man nicht von PROZESSkostenhilfe sondern von VERFAHRENSkostenhilfe
Wir prüfen für Sie!
Sie möchten wissen, ob Ihnen für unsere Mandatierung Prozesskostenhilfe zusteht? Sprechen Sie uns telefonisch oder im Beratungsgespräch an und wir berechnen für Sie, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Folgende Informationen sollten Sie hierfür bereithalten:
- Durchschnittliches Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten drei Monate)
- Besondere berufsbedingte Aufwendungen bzw. Entfernung der Arbeitsstelle zum Wohnort
- Höhe der von Ihnen gezahlten Warmmiete
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
- Besondere regelmäßige finanzielle Belastungen (z.B. Tilgung von Krediten usw.)
Alles Weitere erläutern Ihnen unsere Mitarbeiterinnen (ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte) im Gespräch bzw. Ihr Rechtsanwalt im Beratungsgespräch.