Trennung dem Finanzamt melden

Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden.

Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Erklärung zum dauernden Getrenntleben mitteilen. Das dauernde Getrenntleben wird bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt.

 

Folgen der Trennung / Meldung

Für das Folgejahr wird dadurch automatisch jeweils die Steuerklasse I vergeben. Die Ehegatten können allerdings auch bereits für das Trennungsjahr beim Finanzamt einen Steuerklassenwechsel beantragen. Der Antrag erfolgt mit dem Vordruck Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten, den beiden Ehegatten unterschreiben müssen. Ehegatten können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV bzw. IV/IV mit Faktor wählen.

Jeder Arbeitnehmer hat außerdem die Möglichkeit, eine für ihn ungünstigere Steuerklasse (d.h. höherer Lohnsteuerabzug) bei seinen ELStAM vermerken zu lassen. Im Verhältnis zur Steuerklasse II ist nur die Steuerklasse I, im Verhältnis zur Steuerklasse III sind die Steuerklassen I, II, und IV als ungünstiger anzusehen. Hierfür kann das Formular Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen verwendet werden.

Zusammengefasst gilt folgendes:

  • Ehepartner können im Kalenderjahr ihrer Trennung die zuvor gewählten Steuerklassen (meist III/V oder IV/IV) beibehalten.
  • Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen sie den Wechsel vollziehen und werden in die Steuerklassen I oder II (für Alleinerziehende mit Kind) eingestuft.
  • Ein Steuerklassenwechsel muss im Folgejahr des Kalenderjahres der Trennung bis zum 30. November beantragt werden.

 

Strafbare Steuerhinterziehung vermeiden!

Sofern dauerhaft getrennt lebende Ehepartner den sogenannten „Splittingtarif“, der zusammen veranlagten Eheleuten nicht unerheblich Einkommensteuern spart, weiterhin nutzen, wäre dies rechtswidrig. Ein solcher Missbrauch stellt eine Steuerhinterziehung dar, denn diese Steuervergünstigungen stehen nur Eheleuten zu, die dauerhaft eine gemeinsame Ehe führen.

 

Download

Alternativ können Sie das Formular zum dauerhaften Getrenntleben auch hier downloaden.

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