Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und in welcher Höhe sich Aufwendungen eines Selbstständigen für die Altersversorgung, zu denen auch Darlehenstilgungen für eine Wohnimmobilie gehören, unterhaltsrechtlich einkommensmindernd auswirken. Das Gericht begrenzte die anrechenbaren Belastungen insbesondere beim Kindesunterhalt auf die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn andernfalls der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind nicht aufgebracht werden kann.
Beschluss des OLG Koblenz vom 24.02.2016
13 UF 795/15