Der Arbeitgeber kann sich über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht einfach hinwegsetzen und Überstunden verlangen. Sein Direktionsrecht alleine berechtigt ihn hierzu nicht. Er benötigt vielmehr eine Rechtsgrundlage, etwa aus Regelung im Vertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag.
Meist ist hier auch festgeschrieben, wie Überstunden vergütet werden.
Jedoch sind dem Arbeitgeber auch bei Vorliegen einer solchen Regelung Grenzen gesetzt. Er hat sich grundsätzlich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu halten, das unter anderem in der Regel maximal 8 Stunden Arbeitsbelastung für (nicht leitende) Angestellte pro Tag zulässt (in Ausnahmefällen max. 10h). Ist ein Betriebsrat vorhanden, so bedarf die Anordnung grundsätzlich der Zustimmung.
Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber auch ohne explizite Regelung Überstunden verbindlich anordnen. So zum Beispiel bei betrieblichen Notsituationen, worunter etwa Überschwemmungen fallen.

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