Einem Arbeitnehmer, der durch Manipulation des betrieblichen Zeiterfassungsgeräts innerhalb von sechs Wochen mehr als 3,5 Stunden nicht erfasste Pausen macht, kann fristlos gekündigt werden. Aufgrund des damit verbundenen erheblichen Vertrauensverlustes ist es dem Arbeitgeber in einem derartigen Fall nicht mehr zumutbar, nur mit einer Abmahnung oder einer ordentlichen Kündigung auf das Fehlverhalten zu reagieren.

Urteil des Hessischen LAG vom 17.02.2014
16 Sa 1299/13

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