Scheidung – Beratung durch Rechtsanwälte in Leipzig & Dresden
Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte im Familienrecht mit Sitz in Leipzig und Dresden. Wir haben uns seit über 20 Jahren auf alle mit dem Thema Scheidung zusammenhängenden Themen spezialisiert und besitzen daher auch umfassende praktische Erfahrungen. In einem Erstberatungsgespräch würden wir Sie gern hiervon überzeugen und Ihnen Lösungen Ihrer Rechtsprobleme aufzeigen.
Unsere Leistungen
Beratung zu allen Trennungs- und Scheidungsfolgen:
Was bedeutet “Trennung” und “Trennungsjahr”?
Vor Einreichung der Scheidung muss grundsätzlich das sog. Trennungsjahr eingehalten werden.
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Trennungsunterhalt
Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung steht grundsätzlich dem weniger verdienenden Ehepartner ein Anspruch auf Zahlung von monatlichen Trennungsunterhalt zu.
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Ehewohnung (Benutzung und Kosten)
Falls ein Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, stellt sich meistens die Frage, wer die Miete ab dem Auszug zu zahlen hat und wer für die Kosten der zweiten Miete des ausgezogenen Ehepartners aufzukommen hat.
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Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich unverändert bestehen. Häufig werden jedoch die Modalitäten des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern zu klären sein.
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Kindesunterhalt
Wir berechnen mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung die Höhe eines eventuell zu zahlenden Kindesunterhalts unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle und eines eventuellem Mehr- und Sonderbedarfs.
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Nutzung von Hausrat und PKWs
Häufig ist im Zusammenhang mit einer Scheidung eine Entscheidung darüber zu treffen, wer den gemeinsamen Haurat oder den Pkw in Zukunft nutzen darf und wer die Kosten hierfür trägt. Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Regelungen und empfehlen Ihnen auf Wunsch angemessene Vereinbarungen.
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Ab wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?
Der Antrag auf Scheidung darf beim Familiengericht grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.
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Steuerliche Auswirkungen der Trennung
Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung ist nur noch im Kalenderjahr der Trennung möglich. Die Trennung ist dem Finanzamt daher zeitnah mitzuteilen (Formblatt im Finanzamt oder auf unserer Webseite erhältlich).
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Zukunft von Bankkonten
Mit der Trennung (und nicht erst nach der Scheidung) sollten möglichst zeitnah alle gemeinsamen Bankkonten aufgeteilt werden. Eine allgemeine Empfehlung, wie diese genau zu erfolgen hat, ist nur schwer möglich, da auch kleinste Details des Sachverhalts bei der Erörterung einer sinnvollen Regelung entscheidend sein können.
Erläuterung des Ablaufs des Scheidungsverfahrens
Durchschnittlich dauert eine Scheidung nach Einreichung des Scheidungsantrages ca. 7 Monate. Die genaue Dauert ist abhängig von der Terminfindung des Gerichts und der Dauer der Klärung von sog. Scheidungsfolgesachen.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Auf Wunsch vertreten wir Sie als Fachanwalt anwaltlich in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Für die Stellung des Scheidungsantrages ist bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein Rechtsanwalt erforderlich.
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Stellung aller erforderlichen Anträge (z.B. Scheidungsantrag)
Wir stellen für Sie beim Familiengericht den Scheidungsantrag und alle weiteren gewünschten Anträge (z.B. Verzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt usw). Bei Vorliegen der Voraussetzungen stellen wir für Sie auch den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
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Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist eine sog. Folgesache der Ehescheidung. Er beinhaltet grundsätzlich die hälftige Teilung aller in der Ehezeit auf Seiten der Ehepartner jeweils erworbenen Rentenanwartschaften. Es gibt hierzu Möglichkeiten der indivduellen Regelungen.
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Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Begriff im Familienrecht, der bei einer Scheidung von Bedeutung ist. Er bezieht sich auf die gerechte Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens zwischen den Ehepartnern. Ziel ist es, eine faire Verteilung des in der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenszuwachses zu gewährleisten.
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Nachehelicher Unterhalt
Beim Ehegattenunterhalt ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Während Trennungsunterhalt der Unterhalt ist, welcher zwischen Ehegatten ab der Trennung bis zur Ehescheidung geschuldet wird, handelt es sich beim nachehelichen Unterhalt um jenen Ehegattenunterhalt, welcher zwischen den Ehegatten ab der Ehescheidung geschuldet sein kann.
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Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder nach der Scheidung
Es empfiehlt sich vor einer Eskalation von Streitigkeiten der Eltern zum Sorge- und Umgangsrecht unbedingt entsprechende Beratungsstellen aufzusuchen. Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann, ist dies bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe teils auch Voraussetzung der Bewilligung.
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Einvernehmliche Vermögensaufteilung
Unabhängig vom Zugewinnausgleich ist die Frage zu besprechen, wie gemeinsames Vermögen aufzuteilen ist. Dies kann die Aufteilung von Bankkonten, Aktien, Fonds und Depots, die Verteilung des Hausrates als auch die Übertragung von Immobilienanteilen beinhalten. Hierzu ist stets einen individuelle Besprechung im Rahmen der Erstberatung zu empfehlen
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Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Regelmäßig empfiehlt es sich, nach der Trennung Vereinbarungen insbesondere zu den gesetzlich geregelten Folgesachen einer Ehescheidung, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich zumindest zu erörtern und den Abschluss einverständlicher Vereinbarungen hierzu anzustreben.
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Steuerliche Auswirkungen der Scheidung
Die steuerlichen Auswirkungen einer Ehescheidung sind für die beteiligten Parteien vielschichtig. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten, um die finanziellen Folgen einer Scheidung zu navigieren.
Namensrechtliche Auswirkungen der Scheidung
Nach dem deutschen Familienrecht kann eine Person nach der Scheidung zu ihrem Geburtsnamen oder dem Namen zurückkehren, den sie vor der Ehe geführt hat. Dies geschieht durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesamt. Diese Namensänderung ist meist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich
Auflösung / Übertragung des Mietvertrages
Ein häufig klärungsbedürftiges Rechtsproblem ist die Frage, wer nach einem Auszug die Miete zu zahlen hat und wer künftig als Mieter in den Mietvertrag eintritt.
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Lösungsmöglichkeiten für gemeinsames Miteigentum an Immobilien
Soweit dies möglich und gewünscht ist, versuchen wir eine zeitnahe gütliche Lösung zu allen klärungsbedüftigen Rechtsfragen zu erarbeiten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um sog. Trennungsfolgenvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.
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Bewertung von Immobilien (Gutachten)
Zur Beseitigung von Bewertungsstreitigkeiten bietet sich in den Regel die Einholung unabhängiger Verkehrswertgutachten an. Wir erläutern Ihnen gern die Vorgehensweise und vermitteln Ihnen Kontakte zu Gutachtern und Sachverständigen.
Teilungsversteigerung von gemeinsamen Immobilien
Eine Kernkompetenz unserer Rechtsanwälte ist überdies die Vertretung von Mandanten in Teilungsversteigerungsverfahren zur Auflösung von Miteigentumsanteilen an Immobilien. Hierbei sollte jedoch möglichst versucht werden, vorab eine gütliche Lösung zur Zukunft der gemeinsamen Immobilie zu finden, um unnötige Kosten zu sparen (z.B. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung).
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Ihre Vorteile
Erstberatung ab 30€
Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Scheidung. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht. Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.
Verfahrenskostenhilfe
Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.
Fachanwalt
Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Familienrecht. Dies bedeutet eine hohes Maß an Spezialisierung und langjähriger praktischer Erfahrung.
Unsere Kanzlei rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Aufgrund des gesetzlichen Verbots der Unterschreitung der durch das RVG vorgesehenen Gebühren ist eine kostengünstigere Scheidung nicht möglich. Unseriöse Anbieter bieten teils vermeintlich günstigere Scheidungen an, können dieses Versprechen jedoch letztlich nicht einhalten.
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Ablauf der Kontaktaufnahme
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Ratgeber-Artikel im Familienrecht
Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.
Düsseldorfer Tabelle: Alle Änderungen ab 2026
Die Beträge für den Kindesunterhalt steigen erneut zum 1. Januar 2026. Das OLG Düsseldorf hat hierzu die maßgebliche Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Es gelten erneut höhere Unterhaltsbeträge.
Mitteilung der Trennung an das Finanzamt
Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem...
Muster einer einfachen Elternvereinbarung
Muster einer üblichen Elternvereinbarung mit Umgang am Wochenende im zweiwöchentlichen Wechsel.
Kann man auf den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung verzichten?
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Der Vertrag muss aber formell und materiell (inhaltlich) wirksam sein. Ist die Dauer der Ehe nicht länger als 3 Jahre (maßgeblich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages) wird überdies ein Versorgungsausgleich nur auf...
Was passiert mit gemeinsamen Immobilien der Ehegatten nach der Trennung bzw. nach der Ehescheidung?
Allein aufgrund einer Trennung oder Scheidung tritt keine Änderung der eigentumsrechtlichen Lage an der gemeinsamen Eheimmobilie von Ehegatten ein. Die geschiedenen Eheleute bleiben auch nach der Trennung bzw. Scheidung Miteigentümer der Eheimmobilie und ihre Anteile hieran sind unverändert.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Ehescheidung nicht zustimmt?
Lehnt der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte die Wiederherstellung der Ehe unumstößlich ab und ist er unter keinen Umständen bereit, die Ehe mit dem anderen fortzusetzen, ist die Scheidung durch das Gericht auch dann auszusprechen, wenn der andere Ehegatte der...





