Scheidungsanwalt – Leipzig & Dresden

Rechtsanwalt mit Stift

Scheidung - Ihre Fachanwälte in Leipzig und Dresden

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte im Familienrecht mit Sitz in Leipzig und Dresden. Wir haben uns seit über 15 Jahren auf alle mit dem Thema Scheidung zusammenhängenden Themen spezialisiert und besitzen daher auch umfassende praktische Erfahrungen. In einem Erstberatungsgespräch würden wir Sie gern hiervon überzeugen und Ihnen Lösungen Ihrer Rechtsprobleme aufzeigen.

Unsere Leistungen

Beratung zu allen Trennungsfolgen

Was bedeutet "Trennung" und "Trennungsjahr"?

Vor Einreichung der Scheidung muss grundsätzlich das sog. Trennungsjahr eingehalten werden.

Trennungs­unterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung steht grundsätzlich dem weniger verdienenden Ehepartner ein Anspruch auf Zahlung von monatlichen Trennungsunterhalt zu.

Ehewohnung (Benutzung und Kosten)

Falls ein Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, stellt sich meistens die Frage, wer die Miete ab dem Auszug zu zahlen hat und wer für die Kosten der zweiten Miete des ausgezogenen Ehepartners aufzukommen hat.

Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich unverändert bestehen. Häufig werden jedoch die Modalitäten des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern zu klären sein.

Kindesunterhalt

Wir berechnen mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung die Höhe eines eventuell zu zahlenden Kindesunterhalts unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle und eines eventuellem Mehr- und Sonderbedarfs.

Nutzung von Hausrat und PKWs

Häufig ist im Zusammenhang mit einer Scheidung eine Entscheidung darüber zu treffen, wer den gemeinsamen Haurat oder den Pkw in Zukunft nutzen darf und wer die Kosten hierfür trägt. Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Regelungen und empfehlen Ihnen auf Wunsch angemessene Vereinbarungen.

Ab wann kann der Scheidungs­antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Scheidung darf beim Familiengericht grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.

Steuerliche Auswirkungen der Trennung

Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung ist nur noch im Kalenderjahr der Trennung möglich. Die Trennung ist dem Finanzamt daher zeitnah mitzuteilen (Formblatt im Finanzamt erhältlich).

Zukunft von Bankkonten

Mit der Trennung (und nicht erst nach der Scheidung) sollten möglichst zeitnah alle gemeinsamen Bankkonten aufgeteilt werden. Eine allgemeine Empfehlung, wie diese genau zu erfolgen hat, ist nur schwer möglich, da auch kleinste Details des Sachverhalts bei der Erörterung einer sinnvollen Regelung entscheidend sein können.

Erläuterung des Ablauf des Scheidungs­verfahrens

Durchschnittlich dauert eine Scheidung nach Einreichung des Scheidungsantrages ca. 4 Monate. Die genaue Dauert ist abhängig von der Terminfindung des Gerichts und der Dauer der Klärung von sog. Scheidungsfolgesachen.

Außergericht­liche und gericht­liche Vertretung

Auf Wunsch vertreten wir Sie als Fachanwalt anwaltlich in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Für die Stellung des Scheidungsantrages ist bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein Rechtsanwalt erforderlich.

Stellung aller erforderlichen Anträge (z.B. Scheidungs­antrag)

Wir stellen für Sie beim Familiengericht den Scheidungsantrag und alle weiteren gewünschten Anträge (z.B. Verzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt usw). Bei Vorliegen der Voraussetzungen stellen wir für Sie auch den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Versorgungs­ausgleich

Zugewinn­ausgleich

Nachehelicher Unterhalt

Sorgerecht und Umgangs­recht für gemein­same Kinder nach der Scheidung

Einvernehmliche Vermögens­aufteilung

Entwurf einer Scheidungs-Folgen­verein­barung

Steuerliche Auswirkungen der Scheidung

Namensrechtliche Auswirkungen der Scheidung

Auflösung / Übertragung des Mietvertrages

Ein häufig klärungsbedürftiges Rechtsproblem ist die Frage, wer nach einem Auszug die Miete zu zahlen hat und wer künftig als Mieter in den Mietvertrag eintritt.

Lösungsmöglich­keiten für gemeinsames Miteigentum an Immobilien

Soweit dies möglich und gewünscht ist, versuchen wir eine zeitnahe gütliche Lösung zu allen klärungsbedüftigen Rechtsfragen zu erarbeiten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um sog. Trennungsfolgenvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Bewertung von Immobilien (Gutachten)

Zur Beseitigung von Bewertungsstreitigkeiten bietet sich in den Regel die Einholung unabhängiger Verkehrswertgutachten an.

Teilungsver­steigerung von gemein­samen Immobilien

Eine Kernkompetenz unserer Rechtsanwälte ist überdies die Vertretung von Mandanten in Teilungsversteigerungsverfahren zur Auflösung von Miteigentumsanteilen an Immobilien. Hierbei sollte jedoch möglichst versucht werden, vorab eine gütliche Lösung zur Zukunft der gemeinsamen Immobilie zu finden, um unnötige Kosten zu sparen (z.B. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung).

Ihre Vorteile

Erstberatungs­gebühr 30 € zu allen obigen Themen

Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Scheidung. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht. Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.

Wir gehen in Vorleistung: Stundungs­möglichkeiten

Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen, sonstigen Zahlbeträgen oder bis zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Verfahrens­kosten­­hilfe

Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.

Minimale Scheidungs­kosten

Unsere Kanzlei rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Aufgrund des gesetzlichen Verbots der Unterschreitung der durch das RVG vorgesehenen Gebühren ist eine kostengünstigere Scheidung nicht möglich. Unseriöse Anbieter bieten teils vermeintlich günstigere Scheidungen an, können dieses Versprechen jedoch letztlich nicht einhalten.

Google-Bewertungen der Rechtsanwälte

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4.9

Neu: Scheidung Online

Schnelle Antragstellung, insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen.

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten. Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Mitteilung der Trennung an das Finanzamt

Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Erklärung zum dauernden Getrenntleben mitteilen. Das dauernde Getrenntleben wird bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt.   […]

Was ist ein Scheidungsfolgenvertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag kann z.B. die Übertragung des hälftigen Miteigentums des einen Ehegatten an der Eheimmobilie auf den anderen Ehegatten vereinbart werden und als Gegenleistung die vollständige alleinige Übernahme der noch bestehenden gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten durch den erwerbenden Ehegatten und ggf. die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den übertragenden Ehegatten vereinbart werden.

Was bedeutet das sog. Trennungsjahr?

Die Definition stellt daher nicht nur auf die auch äußerlich wahrnehmbare Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ab. Ferner muss auch der Wille mindestens eines der Ehegatten, die Gemeinschaft nicht wieder herstellen zu wollen, zum Ausdruck kommen. Schließlich muss dieser Wille sein Motiv auch konkret darin haben, dass der trennungswillige Gatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.