Scheidung Online

Rechtsanwalt mit Stift

Scheidung Online

Jetzt online Scheidungsantrag stellen: Bis zur Unterzeichnung der Vollmacht unverbindlich und kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte und Spezialisten im Familienrecht mit Sitz in Leipzig und Dresden. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten seit über 15 Jahren Mandanten in allen scheidungsrechtlichen Themen.

Aktuelle Information: Wird sind auch in Zeiten von Corona für Sie da. Beratungen können auf Wunsch auch via Telefon, Skype, Facetime oder Email usw. durchgeführt werden.

Jetzt Scheidungsantrag stellen

Erforderliche Angaben zum Scheidungsantrag

Dieser Antrag ist kostenlos. Unsere Rechtsanwälte prüfen unverzüglich Ihre Angaben und empfehlen Ihnen die optimale und günstigste Vorgehensweise.
Kostengarantie: Unsere Kanzlei berechnet bei einer späteren Beauftragung nur die gesetzlich zwingenden Mindestgebühren. Eine günstigere Scheidung ist daher nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Eine reine "Online-Scheidung" ist in Deutschland nicht möglich. Sie benötigen immer und zwingend einen Rechtsanwalt für die Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht. Zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist auch eine Gerichtsverhandlung zur Scheidung unter Anwesennheit beider Ehepartner.

Ihre Vorteile

Erstberatungs­gebühr nur 30 € zu allen obigen Themen

Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Scheidung. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht. Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.
Ihr Vorteil im Vergleich zu vielen anderen "Online"-Anbietern: Sie haben Ihren Anwalt direkt vor Ort und Sie können uns jederzeit persönlich kontaktieren. Ihr persönlicher Anwalt steht Ihnen auch für weitere Rückfragen und Beratungen jederzeit zur Verfügung und nimmt mit Ihnen auch den Scheidungstermin persönlich war. Alle Vorteile erhalten Sie ohne Mehrkosten.

Wir gehen in Vorleistung: Stundungs­möglichkeiten

Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen, sonstigen Zahlbeträgen oder bis zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Verfahrens­­kosten­­hilfe inkl. vollständigem Service

Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge. Unsere Serviceleistungen beinhalten auch Hilfestellungen beim Ausfüllen der Formulare, Anfertigung von notwendigen Kopien sowie die Übersendung an das Gericht. Gern berechnen wir auch für Sie, inwiefern ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.

Minimale Scheidungs­kosten / Mindestgebühr­garantie

Unsere Kanzlei rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Aufgrund des gesetzlichen Verbots der Unterschreitung der durch das RVG vorgesehenen Gebühren ist eine kostengünstigere Scheidung nicht möglich. Unseriöse Anbieter bieten teils vermeintlich günstigere Scheidungen an, können dieses Versprechen jedoch letztlich nicht einhalten. Wir garantieren Ihnen daher, dass wir nur die gesetzlich zwingenden Mindestgebühren erheben. Zahlungstermine können Sie mit uns frei vereinabren.

Unsere Google-Bewertungen

Google Bewertung
4.9

Ratgeber zum Thema Ehescheidung

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Mitteilung der Trennung an das Finanzamt

Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Erklärung zum dauernden Getrenntleben mitteilen. Das dauernde Getrenntleben wird bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt.   […]

Was ist ein Scheidungsfolgenvertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag kann z.B. die Übertragung des hälftigen Miteigentums des einen Ehegatten an der Eheimmobilie auf den anderen Ehegatten vereinbart werden und als Gegenleistung die vollständige alleinige Übernahme der noch bestehenden gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten durch den erwerbenden Ehegatten und ggf. die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den übertragenden Ehegatten vereinbart werden.

Was bedeutet das sog. Trennungsjahr?

Die Definition stellt daher nicht nur auf die auch äußerlich wahrnehmbare Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ab. Ferner muss auch der Wille mindestens eines der Ehegatten, die Gemeinschaft nicht wieder herstellen zu wollen, zum Ausdruck kommen. Schließlich muss dieser Wille sein Motiv auch konkret darin haben, dass der trennungswillige Gatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.