Immobilie bei Scheidung

Eheimmobilie

Immobilie bei Scheidung

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte und Spezialisten im Familienrecht mit Sitz in Leipzig und Dresden. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten seit über 10 Jahren Mandanten in allen scheidungsrechtlichen Themen.

Unsere Leistungen

Beratung zu Scheidungsfolgen in Hinblick auf die Ehewohnung / Eheimmobilie

Auflösung / Übertragung des Mietvertrages

Ein häufig klärungsbedürftiges Rechtsproblem ist die Frage, wer nach einem Auszug die Miete zu zahlen hat und wer künftig als Mieter in den Mietvertrag eintritt.

Lösungsmöglichkeiten für gemeinsames Miteigentum an Immobilien

Soweit dies möglich und gewünscht ist, versuchen wir eine zeitnahe gütliche Lösung zu allen klärungsbedüftigen Rechtsfragen zu erarbeiten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um sog. Trennungsfolgenvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Bewertung von Immobilien (Gutachten)

Zur Beseitigung von Bewertungsstreitigkeiten bietet sich in den Regel die Einholung unabhängiger Verkehrswertgutachten an.

Teilungsversteigerung von gemeinsamen Immobilien

Vertretung von Mandanten in Teilungsversteigerungsverfahren zur Auflösung von Miteigentumsanteilen an Immobilien. Hierbei sollte jedoch möglichst versucht werden, vorab eine gütliche Lösung zur Zukunft der gemeinsamen Immobilie zu finden, um unnötige Kosten zu sparen (z.B. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung).

Ihre Vorteile

Erstberatungsgebühr 30 € zu allen obigen Themen

Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Scheidungsimmobilie. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt.
Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.

Wir gehen in Vorleistung: Stundungsmöglichkeiten

Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung von Zahlbeträgen oder bis zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Verfahrenskostenhilfe

Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.

Rechtsschutzversicherung

Wir erledigen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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4.9

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Was ist ein Scheidungsfolgenvertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag kann z.B. die Übertragung des hälftigen Miteigentums des einen Ehegatten an der Eheimmobilie auf den anderen Ehegatten vereinbart werden und als Gegenleistung die vollständige alleinige Übernahme der noch bestehenden gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten durch den erwerbenden Ehegatten und ggf. die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den übertragenden Ehegatten vereinbart werden.

Was passiert mit gemeinsamen Immobilien der Ehegatten nach der Trennung bzw. nach der Ehescheidung?

Allein aufgrund einer Trennung oder Scheidung tritt keine Änderung der eigentumsrechtlichen Lage an der gemeinsamen Eheimmobilie von Ehegatten ein. Die geschiedenen Eheleute bleiben auch nach der Trennung bzw. Scheidung Miteigentümer der Eheimmobilie und ihre Anteile hieran sind unverändert.

Ausgleichsanspruch hinsichtlich Miete für Ehewohnung nach Auszug eines Ehegatten

Zieht der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung aus, die noch mehrere Monate bis zur Kündigung von der Ehefrau mit dem gemeinsamen Kind bewohnt wird, kann die Ehefrau die Hälfte der von ihr in diesem Zeitraum alleine getragene Miete verlangen.