
Familienrecht - Ihre Fachanwälte in Leipzig und Dresden
Wir sind als Rechtsanwälte seit über 15 Jahren im Familienrecht, Scheidungsrecht und Immobilienrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte im Familienrecht sowie im Arbeitsrecht, Erbrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Familienrechts insbesondere zu folgenden Themen und vertreten Sie vor den jeweiligen Gerichten:
Scheidung
Wir beraten Sie zum Thema Trennung und Trennungsfolgen und den Voraussetzungen der Ehescheidung. Weitere wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung sind in der Regel der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Unterhalt
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Einkommensauskunft, Belegvorlage, Zahlungsansprüche). Wir berechnen die Unterhaltsansprüche für Ihren Sachverhalt und vertreten Sie auch im gerichtlichen Unterhaltsprozess, um Unterhaltsansprüche schnellstmöglich durchzusetzen.
Scheidungsimmobilie
Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung einvernehmliche Lösungen bei der Auflösung gemeinsamen Eigentums an einer Immobilie (z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus). Die Themen Immobilienbewertung, Nutzungsentschädigung, Aufteilung der Darlehenstilgung, Haftungsentlassung und Teilungsversteigerung können meist bereits in der Erstberatung umfassend erörtert werden.
Ihre Vorteile
Erstberatungsgebühr ab 30 €
Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Scheidung. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht. Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.
Wir gehen in Vorleistung: Stundungsmöglichkeiten
Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen, sonstigen Zahlbeträgen oder bis zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
Verfahrenskostenhilfe
Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.
Minimale Scheidungskosten
Unsere Kanzlei rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Aufgrund des gesetzlichen Verbots der Unterschreitung der durch das RVG vorgesehenen Gebühren ist eine kostengünstigere Scheidung nicht möglich. Unseriöse Anbieter bieten teils vermeintlich günstigere Scheidungen an, können dieses Versprechen jedoch letztlich nicht einhalten.
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Ablauf der Kontaktaufnahme
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Ratgeber Familienrecht
Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).