Anwalt für Familienrecht – Leipzig & Dresden

Scheidung Rechtsanwalt

Familienrecht - Ihre Fachanwälte in Leipzig und Dresden

Wir sind als Rechtsanwälte seit über 15 Jahren im Familienrecht, Scheidungsrecht und Immobilienrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte im Familienrecht sowie im Arbeitsrecht, Erbrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Familienrechts insbesondere zu folgenden Themen und vertreten Sie vor den jeweiligen Gerichten:

Rechtsanwalt mit Stift

Scheidung

Wir beraten Sie zum Thema Trennung und Trennungsfolgen und den Voraussetzungen der Ehescheidung. Weitere wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung sind in der Regel der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Unterhaltsrecht

Unterhalt

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Einkommensauskunft, Belegvorlage, Zahlungsansprüche). Wir berechnen die Unterhaltsansprüche für Ihren Sachverhalt und vertreten Sie auch im gerichtlichen Unterhaltsprozess, um Unterhaltsansprüche schnellstmöglich durchzusetzen.

Eheimmobilie

Scheidungs­immobilie

Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung einvernehmliche Lösungen bei der Auflösung gemeinsamen Eigentums an einer Immobilie (z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus). Die Themen Immobilienbewertung, Nutzungsentschädigung, Aufteilung der Darlehenstilgung, Haftungsentlassung und Teilungsversteigerung können meist bereits in der Erstberatung umfassend erörtert werden.

Ihre Vorteile

Erstberatungs­gebühr ab 30 €

Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Scheidung. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht. Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.

Wir gehen in Vorleistung: Stundungs­möglichkeiten

Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen, sonstigen Zahlbeträgen oder bis zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Verfahrenskosten­hilfe

Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.

Minimale Scheidungs­kosten

Unsere Kanzlei rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Aufgrund des gesetzlichen Verbots der Unterschreitung der durch das RVG vorgesehenen Gebühren ist eine kostengünstigere Scheidung nicht möglich. Unseriöse Anbieter bieten teils vermeintlich günstigere Scheidungen an, können dieses Versprechen jedoch letztlich nicht einhalten.

Bewertungen unserer Rechtsanwälte auf Google

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4.9

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber Familienrecht

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Mitteilung der Trennung an das Finanzamt

Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Erklärung zum dauernden Getrenntleben mitteilen. Das dauernde Getrenntleben wird bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt.   […]

Was ist ein Scheidungsfolgenvertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag kann z.B. die Übertragung des hälftigen Miteigentums des einen Ehegatten an der Eheimmobilie auf den anderen Ehegatten vereinbart werden und als Gegenleistung die vollständige alleinige Übernahme der noch bestehenden gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten durch den erwerbenden Ehegatten und ggf. die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den übertragenden Ehegatten vereinbart werden.

Was bedeutet das sog. Trennungsjahr?

Die Definition stellt daher nicht nur auf die auch äußerlich wahrnehmbare Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ab. Ferner muss auch der Wille mindestens eines der Ehegatten, die Gemeinschaft nicht wieder herstellen zu wollen, zum Ausdruck kommen. Schließlich muss dieser Wille sein Motiv auch konkret darin haben, dass der trennungswillige Gatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.