Anwalt für Erbrecht – Leipzig & Dresden

Erbrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie mit unseren Fachanwälten für Erbecht insbesondere zu folgenden Themen.

Testament

Wir erläutern Ihnen die gesetzliche Erbfolge und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, eine individuelle Erbfolge zu regeln (z.B. durch Testament oder Erbvertrag).

Pflichtteil

Häufig stellt sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diesen geltend zu machen oder den Pflichtteil auszuschließen.

Erbfolge

Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Erbfolge individuell anzupassen. Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Möglichkeiten und den Spielräumen einer eigenen Erbfolgeregelung.

Ihre Vorteile

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Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Ist ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Wir erläutern Ihnen, was Sie beachten müssen.

Muss ein Testament vor einem Notar errichtet werden?

Eine Testament kann auch eigenhändig errichten werden. Wir erläutern Ihnen den Unterschied zum notariellen Testament.

Was ist ein Nachlassverzeichniss?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung der gesamten in den Nachlass fallenden Gegenstände eines Verstorbenen. Wir erklären Ihnen, wofür dieses erstellt werden muss.