Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandelt, der von dem oder den Erben gegenüber dem Arbeitgeber des Verstorbenen geltend gemacht werden kann.

Urteil des ArbG Berlin vom 07.10.2015
56 Ca 10968/15

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