Eine gegenüber einer sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes ist dann ungerechtfertigt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bis zum Ende der Elternzeit eine neue Beschäftigungsmöglichkeit – eventuell auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens – ergeben kann.
Urteil des LAG Hannover vom 14.10.2015
16 Sa 281/15