Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Ein Spezialgebiet unserer Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig ist das Arbeitsrecht und hier insbesondere der Kündigungsschutz. Wir beraten Sie zu folgenden Themen und vertreten Sie mit Fachanwälten für Arbeitsrecht in Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht.
Unsere Leistungen
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages
Prüfung von formellen Fehlern der Kündigung und Sonderkündigungsschutz
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Erörterung und Analyse möglicher Kündigungsgründe
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Berechnung der relevanten Kündigungsfristen
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Durchsetzung von weiteren möglichen Ansprüchen nach Ausspruch der Kündigung
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Erörterung des taktisches Vorgehens und Erarbeitung prozessualer Strategien
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Berechnung und Durchsetzung von Abfindungen
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung deutschlandweit vor allen Gerichten
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Hohes fachliches Niveau – Ihre Rechtsanwälte sind spezialisierte Fachanwälte mit langjähriger praktischer Erfahrung
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Ihre Vorteile
Erstberatung ab 30 € zu allen obigen Themen
Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte zu den obigen Themen durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.
Prozesskostenhilfe
Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.
Fachanwalt
Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte. Dies bedeutet eine hohes Maß an Spezialisierung und langjähriger praktischer Erfahrung.
Unsere Kanzlei rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Aufgrund des gesetzlichen Verbots der Unterschreitung der durch das RVG vorgesehenen Gebühren ist eine kostengünstigere anwaltliche Vertretung vor Arbeitsgerichten nicht möglich. Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber.
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Ablauf der Kontaktaufnahme
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Ratgeber-Artikel im Arbeitsrecht
Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.
Prozessarbeitsverhältnis – Chancen, Risiken und rechtliche Einordnung
Prozessarbeitsverhältnis: Was Sie wissen müssen Ein Prozessarbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das während eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart wird. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer, trotz Kündigung weiterzuarbeiten, bis das Gericht über...
Kündigung: Außerordentlich und fristlos
Allgemein erläutert kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn es dem Arbeitgeber (in der Regel aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers) nicht zugemutet werden kann, am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristfestzuhalten (z.B. bei Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug).
Abfindung nach einer Kündigung
Kann sich der Arbeitgeber auf keinen Kündigungsgrund berufen oder stehen Risiken bei der gerichtlichen Prüfung der Kündigung im Raum, wird Ihnen der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung anbieten. Oft ergeben sich Ansprüche auf eine Abfindung auch aus einem Sozialplan oder aus § 9 Kündigungsschutzgesetz. Sollte keine Abfindung angeboten werden, kann mit guter Verhandlungsführung eines Rechtsanwalts meist dennoch eine Abfindung erzielt werden.
Kündigungsschutzgesetz
Zulässige Kündigungsgründe sind nach dem Gesetz Gründe in der Person des Arbeitnehmers, Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers sowie betriebsbedingte Gründe. Aus anderen als den genannten Gründen sind ordentliche fristgerechte Kündigungen grundsätzlich unzulässig.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass Überstunden geleistet werden?
Der Arbeitgeber kann sich über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht einfach hinwegsetzen und Überstunden verlangen. Sein Direktionsrecht alleine berechtigt ihn hierzu nicht. Er benötigt vielmehr eine Rechtsgrundlage, etwa aus Regelung im Vertrag, einer...
Darf der Chef Urlaubswünsche ablehnen?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz so geregelt. Nur wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang...






