Befristeter Arbeitsvertrag – Ihr Fachanwalt

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte und Spezialisten im Arbeitsrecht beraten und vertreten seit über 15 Jahren vorwiegend Arbeitnehmer und Arbeitgeber kleiner bis mittelständiger Unternehmen bei der Prüfung von Befristungen des Arbeitsvertrages auf Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit.

Unsere Leistungen

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen

Prüfung von formellen Fehlern der Befristung

Prüfung von materiellen Fehlern der Befristung

Überprüfung von sachgrundlosen Befristungen

Überprüfung von Befristungen mit Sachgründen

Erörterung des taktisches Vorgehens und Erarbeitung prozessualer Strategien

Berechnung und Durchsetzung von Abfindungen

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung deutschlandweit vor allen Gerichten

Hohes fachliches Niveau - Ihre Rechtsanwälte sind spezialisierte Fachanwälte mit langjähriger praktischer Erfahrung

Ihre Vorteile

Erstberatung ab 30 €

Prüfung der Erfolgsaussichten einer Entfristungsklage und weiterer Ansprüche nach Unwirksamkeit der Befristung.
Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.

Wir gehen in Vorleistung: Stundungsmöglichkeiten

Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber.

Verfahrenskostenhilfe

Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.

Rechtsschutzversicherung

Wir erledigen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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4.9

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Sperrfrist nach Wechsel in befristetes Arbeitsverhältnis

Der Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis rechtfertigt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte.

Auslegung einer einzelvertraglich vereinbarten Altersgrenze

Eine auf das Erreichen des Regelrentenalters bezogene einzelvertraglich vereinbarte Altersgrenze ist in der Regel sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist.

BAG schränkt Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen ein

Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen.