Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte und Spezialisten im Arbeitsrecht beraten und vertreten seit über 15 Jahren vorwiegend Arbeitnehmer und Arbeitgeber kleiner bis mittelständiger Unternehmen bei der Prüfung von Befristungen des Arbeitsvertrages auf Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen
Prüfung der Erfolgsaussichten einer Entfristungsklage und weiterer Ansprüche nach Unwirksamkeit der Befristung.
Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.
Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber.
Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).
Der Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis rechtfertigt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte.
Eine auf das Erreichen des Regelrentenalters bezogene einzelvertraglich vereinbarte Altersgrenze ist in der Regel sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist.
Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen.
ROBEL & FRANCKE RECHTSANWÄLTE
Niederlassung Dresden
Königsbrücker Str. 76, 01099 Dresden