Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte sind seit über 18 Jahren im Arbeitsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie zu folgenden Themen und vertreten Sie mit Fachanwälten für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht Leipzig und Arbeitsgericht Dresden als auch vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen (Chemnitz).
Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir geben Ihnen hier einen Überblick über unsere Dienstleistungen nach Erhalt einer Kündigung.
Befristung
Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag und möchten wissen, ob die Befristung wirksam ist? Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und beraten Sie über mögliche Vorgehensweisen zur Erlangung eines unbefristeten Arbeitsvertrages.
Forderungen
Wir prüfen für Sie sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche (z.B. Prämien, Urlaub, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnis usw.) und setzen diese für Sie, sofern gewünscht, zeitnah durch.
Ihre Vorteile
Erstberatung ab 30€
Prozesskostenhilfe
Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt
Bewertungen unserer Rechtsanwälte auf Google
Hier klicken um Bewertungen zu lesen.
Jetzt kostenlos Termin anfragen
Ablauf der Kontaktaufnahme
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Ratgeber-Artikel im Arbeitsrecht
Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.
Prozessarbeitsverhältnis – Chancen, Risiken und rechtliche Einordnung
Prozessarbeitsverhältnis: Was Sie wissen müssen Ein Prozessarbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das während eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart wird. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer, trotz Kündigung weiterzuarbeiten, bis das Gericht über...
Kündigung: Außerordentlich und fristlos
Allgemein erläutert kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn es dem Arbeitgeber (in der Regel aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers) nicht zugemutet werden kann, am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristfestzuhalten (z.B. bei Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug).
Abfindung nach einer Kündigung
Kann sich der Arbeitgeber auf keinen Kündigungsgrund berufen oder stehen Risiken bei der gerichtlichen Prüfung der Kündigung im Raum, wird Ihnen der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung anbieten. Oft ergeben sich Ansprüche auf eine Abfindung auch aus einem Sozialplan oder aus § 9 Kündigungsschutzgesetz. Sollte keine Abfindung angeboten werden, kann mit guter Verhandlungsführung eines Rechtsanwalts meist dennoch eine Abfindung erzielt werden.



