In einem familiengerichtlichen Umgangsverfahren kann auch eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für das Kind im Sinne eines Wechselmodells, mit dem ein wöchentlicher Wechsel von einem Elternteil zum anderen vorgenommen wird, geregelt werden, sofern dies im Einzelfall die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuungszeiten darstellt.
Beschluss des OLG Hamburg vom 17.12.2015
2 UF 106/14
Achtung: Gegenteilige Auffassung OLG Jena:
Beschluss des OLG Jena vom 12.09.2016
4 UF 678/15