Anwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht & Erbrecht

Rechtsanwalt mit Stift

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Ihren Anliegen im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Aus unseren Niederlassungen in Leipzig und Dresden vertreten Sie unsere Anwälte zeitnah und lösungsorientiert. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind hochspezialisierte Fachanwälte in ihren Rechtsgebieten und unterstützen Sie mit ihrer Kompetenz und langjährigen Erfahrung.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeits­rechts. Wir sind mit Fach­anwälten speziali­siert auf die Themen Kündigungs­schutz, Abfindung sowie die Ver­handlung von Aufhebungs­verträgen. Gleiches gilt für die Be­­seiti­gung von Ab­mah­nung­en oder Be­­fris­tungen des Arbeits­­­ver­tra­ges sowie die Durch­­setz­ung von Gehalts­­an­sprüchen.

Scheidung Rechtsanwalt

Familienrecht

Unsere Fachanwälte für Familien­recht sind Spezia­listen für alle Rechts­fragen im Zu­sammen­hang mit Ehe­scheidung, Unterhalt und Vermögens­auseinander­setzungen zwischen Ehe­partnern. Die Vor­bereitung sowie Aus­hand­lung von Trennungs- und Scheidungs­folgen­verein­barungen zur umfassenden Konflikt­beilegung ist hierbei ein Schwer­punkt der anwalt­lichen Tätigkeit.

Erbrecht

Erbrecht

Zur Formulierung von Tes­ta­menten, der Prüfung von erb­recht­lichen An­sprüchen oder der Durch­setzung dieser An­sprüche erhalten Sie bei uns kompetente fach­liche Beratung und Ver­tretung durch einen Fach­anwalt für Erb­recht, z.B. bei der Durch­setzung von Pflicht­teils­an­sprüchen oder der Be­­antra­gung eines Erb­scheins oder dem Ab­schluss von Erb­verträgen.

Rechtsanwälte der Kanzlei

Rechtsanwalt Robel

Rechtsanwalt Danilo Robel

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Francke

Rechtsanwalt Stefan Francke

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Bewertung auf Google

Google Bewertung

4.9

Häufig nachgefragte Dienstleistungen

Rechtsanwalt mit Stift

Ehescheidung

Wir beraten Sie zum Thema Trennung und Trennungs­folgen und den Voraus­setzungen der Ehescheidung. Weitere wichtige Rechts­fragen im Zusammen­hang mit einer Ehe­scheidung sind in der Regel der Ver­sorgungs­ausgleich, der Zugewinn­ausgleich und der Abschluss einer Scheidungs­folgen­vereinbarung.

Kündigungsschutz

Kündigungs­schutz

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir geben Ihnen hier einen Überblick über unsere Dienstleistungen nach Erhalt einer Kündigung. Beachten Sie unbedingt die Einhaltung der 3-Wochenfrist und lassen Sie sich daher zeitnah beraten.

Verzicht auf Pflichtteil

Pflichtteil bei Erbschaft

Wir helfen Ihnen bei der Ent­wicklung ein­ver­nehmliche Lösungen bei der Auf­lösung ge­mein­samen Eigen­tums an einer Immobilie (z.B. Eigentums­wohnung, Ein­familien­haus). Die Themen Im­mo­bi­lien­be­wer­tung, Nutzungs­ent­schädi­gung, Auf­tei­lung der Darlehens­tilgung, Haftungs­ent­lassung und Teilungs­ver­steigerung können meist bereits in der Erst­beratung um­fassend er­örtert werden.

Ratgeber

In unserem Ratgeberbereich finden Sie nützliche Informationen zu unseren Rechtsgebieten (Sie finden unseren Ratgeber auch immer oben im Menü).

Mitteilung der Trennung an das Finanzamt

Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Erklärung zum dauernden Getrenntleben mitteilen. Das dauernde Getrenntleben wird bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt.   […]

Was ist ein Scheidungsfolgenvertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag kann z.B. die Übertragung des hälftigen Miteigentums des einen Ehegatten an der Eheimmobilie auf den anderen Ehegatten vereinbart werden und als Gegenleistung die vollständige alleinige Übernahme der noch bestehenden gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten durch den erwerbenden Ehegatten und ggf. die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den übertragenden Ehegatten vereinbart werden.

Was bedeutet das sog. Trennungsjahr?

Die Definition stellt daher nicht nur auf die auch äußerlich wahrnehmbare Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ab. Ferner muss auch der Wille mindestens eines der Ehegatten, die Gemeinschaft nicht wieder herstellen zu wollen, zum Ausdruck kommen. Schließlich muss dieser Wille sein Motiv auch konkret darin haben, dass der trennungswillige Gatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.