Rechtsanwälte für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht
Spezialisierte Rechtsanwälte in Leipzig und Dresden beraten Sie zeitnah und lösungsorientiert. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind hochspezialisierte Fachanwälte in den jeweiligen Rechtsgebieten und unterstützen Sie mit ihrer Kompetenz und langjährigen Erfahrung seit über 15 Jahren.

Familienrecht
Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ehescheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehepartnern. Die Vorbereitung sowie Aushandlung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur umfassenden Konfliktbeilegung ist hierbei ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Erbrecht
Zur Formulierung von Testamenten, der Prüfung von erbrechtlichen Ansprüchenoder der Durchsetzung dieser Ansprüche erhalten Sie bei uns kompetente fachliche Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Erbrecht, z.B. bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Beantragung eines Erbscheins oder dem Abschluss von Erbverträgen.

Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir sind mit Fachanwälten spezialisiert auf die Themen Kündigungsschutz, Abfindung sowie die Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Gleiches gilt für die Beseitigung von Abmahnungen oder Befristungen des Arbeitsvertrages sowie die Durchsetzung von Gehaltsansprüchen.
Ihre Vorteile
Erstberatung ab 30 €
Prozesskostenhilfe
Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt
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Ablauf der Kontaktaufnahme
Ihr Anruf (immer kostenlos)
Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.
Vereinbarung eines Termins
Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.
Erstberatung (ab 30 €)
Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.
Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.
Weiterer Ablauf
Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Ratgeber-Artikel im Familienrecht
Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.
Düsseldorfer Tabelle: Alle Anpassungen 2023
Die Beträge für den Kindesunterhalt steigen erneut zum 1. Januar 2023. Das OLG Düsseldorf hat hierzu die maßgebliche Düsseldorfer Tabelle aktualisiert.
Mitteilung der Trennung an das Finanzamt
Trennung dem Finanzamt melden Häufig wird nach der Trennung der Ehepartner vergessen, das Trennungsdatum dem Finanzamt mitzuteilen. Die Mitteilung kann jedoch relativ einfach vorgenommen werden. Haben sich Ehegatten (dauerhaft) getrennt, müssen sie dies dem...
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens: Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten und Schulden
Um die Höhe unterhaltsrechtlicher Verpflichtungen feststellen zu können, ist es neben der Ermittlung des Bedarfs und der Bedürftigkeit des Berechtigten unter anderem notwendig, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu berechnen. Für diese Berechnungen...
Aktuelle Ratgeber-Artikel im Erbrecht
Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.
Erbrecht: Was wenn der Erbe früher verstirbt?
Das Erbrecht stellt eine komplexe Materie dar, die viele unvorhersehbare Situationen einschließt. Eine solche Situation ergibt sich, wenn ein im Testament benannter Erbe vor dem Erblasser verstirbt. In diesem Fall wird der Erblasserwille zur zentralen Richtschnur....
Wann benötigt man keinen Erbschein?
Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich, um eine Erbschaft anzutreten oder darüber zu verfügen. Hier sind einige Fälle, in denen man möglicherweise keinen Erbschein benötigt: Vorhandenes Testament oder Erbvertrag: Wenn ein notariell beurkundetes Testament oder...
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument in Deutschland, das von einem Nachlassgericht ausgestellt wird. Er dient als Nachweis darüber, wer Erbe nach einem Verstorbenen geworden ist und welche Rechte im Rahmen der Erbschaft zustehen. Dieser Schein ist besonders...
Aktuelle Ratgeber-Artikel im Arbeitsrecht
Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.
Kündigung: Außerordentlich und fristlos
Allgemein erläutert kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn es dem Arbeitgeber (in der Regel aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers) nicht zugemutet werden kann, am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristfestzuhalten (z.B. bei Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug).
Abfindung nach einer Kündigung
Kann sich der Arbeitgeber auf keinen Kündigungsgrund berufen oder stehen Risiken bei der gerichtlichen Prüfung der Kündigung im Raum, wird Ihnen der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung anbieten. Oft ergeben sich Ansprüche auf eine Abfindung auch aus einem Sozialplan oder aus § 9 Kündigungsschutzgesetz. Sollte keine Abfindung angeboten werden, kann mit guter Verhandlungsführung eines Rechtsanwalts meist dennoch eine Abfindung erzielt werden.
Kündigungsschutzgesetz
Zulässige Kündigungsgründe sind nach dem Gesetz Gründe in der Person des Arbeitnehmers, Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers sowie betriebsbedingte Gründe. Aus anderen als den genannten Gründen sind ordentliche fristgerechte Kündigungen grundsätzlich unzulässig.