Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Rechtsanwälte für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht

Spezialisierte Rechtsanwälte in Leipzig und Dresden beraten Sie zeitnah und lösungsorientiert. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind hochspezialisierte Fachanwälte in den jeweiligen  Rechtsgebieten und unterstützen Sie mit ihrer Kompetenz und langjährigen Erfahrung seit über 15 Jahren.

Scheidung

Familienrecht

Unsere Rechtsanwälte sind Spezia­listen für alle Rechts­fragen im Zu­sammen­hang mit Ehe­scheidung, Unterhalt und Vermögens­auseinander­setzungen zwischen Ehe­partnern. Die Vor­bereitung sowie Aus­hand­lung von Trennungs- und Scheidungs­folgen­verein­barungen zur umfassenden Konflikt­beilegung ist hierbei ein Schwer­punkt der anwalt­lichen Tätigkeit.

Erbrecht

Erbrecht

Zur Formulierung von Tes­ta­menten, der Prüfung von erb­recht­lichen An­sprüchenoder der Durch­setzung dieser An­sprüche erhalten Sie bei uns kompetente fach­liche Beratung und Ver­tretung durch einen Fach­anwalt für Erb­recht, z.B. bei der Durch­setzung von Pflicht­teils­an­sprüchen oder der Be­­antra­gung eines Erb­scheins oder dem Ab­schluss von Erb­verträgen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeits­rechts. Wir sind mit Fach­anwälten speziali­siert auf die Themen Kündigungs­schutz, Abfindung sowie die Ver­handlung von Aufhebungs­verträgen. Gleiches gilt für die Be­­seiti­gung von Ab­mah­nung­en oder Be­­fris­tungen des Arbeits­­­ver­tra­ges sowie die Durch­­setz­ung von Gehalts­­an­sprüchen.

Ihre Vorteile

Erstberatung ab 30 €

Prozesskostenhilfe

Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt

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Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Aktuelle Ratgeber-Artikel im Familienrecht

Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.

Aktuelle Ratgeber-Artikel im Erbrecht

Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt unserer Ratgeber-Artikel. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Menü oder unter dem folgenden Link.

Erbschein nicht benötigt
Wann benötigt man keinen Erbschein?

Wann benötigt man keinen Erbschein?

Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich, um eine Erbschaft anzutreten oder darüber zu verfügen. Hier sind einige Fälle, in denen man möglicherweise keinen Erbschein benötigt: Vorhandenes Testament oder Erbvertrag: Wenn ein notariell beurkundetes Testament oder...

Erbschein
Was ist ein Erbschein?

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Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument in Deutschland, das von einem Nachlassgericht ausgestellt wird. Er dient als Nachweis darüber, wer Erbe nach einem Verstorbenen geworden ist und welche Rechte im Rahmen der Erbschaft zustehen. Dieser Schein ist besonders...

Aktuelle Ratgeber-Artikel im Arbeitsrecht

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Abfindung nach Kündigung
Abfindung nach einer Kündigung

Abfindung nach einer Kündigung

Kann sich der Arbeitgeber auf keinen Kündigungsgrund berufen oder stehen Risiken bei der gerichtlichen Prüfung der Kündigung im Raum, wird Ihnen der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung anbieten. Oft ergeben sich Ansprüche auf eine Abfindung auch aus einem Sozialplan oder aus § 9 Kündigungsschutzgesetz. Sollte keine Abfindung angeboten werden, kann mit guter Verhandlungsführung eines Rechtsanwalts meist dennoch eine Abfindung erzielt werden.

Kündigungsschutzgesetz
Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz

Zulässige Kündigungsgründe sind nach dem Gesetz Gründe in der Person des Arbeitnehmers, Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers sowie betriebsbedingte Gründe. Aus anderen als den genannten Gründen sind ordentliche fristgerechte Kündigungen grundsätzlich unzulässig.